| Gratiskindergarten |
|
|
|
| Geschrieben von Administrator | |
| Thursday, 5. March 2009 | |
|
Sehr geehrte Damen und Herren! Heute fand eine weitere Runde unter der Leitung von LH Niessl zur Theamtik „Gratiskindergärten" im Burgenland statt. Anwesend waren Vertreter des GVV, Gemeindebund, Städtebund, Land. Gratiskindergarten Lösung über das Familienförderungsgesetz Kinderbetreuungsförderung Voraussetzungen Antragstellung durch Erziehungsberechtigte 2.Wohnsitz im Burgenland 3.Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung gem. Burgenländisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (Kinderkrippe, Kindergarten, alterserweiterte Kindergartengruppe, Integrationsgruppe, heilpädagogische Gruppe) 4.Überschreitung des 30. Lebensmonats (12. Lebensmonats oder gänzlicher Entfall dieser Voraussetzung?) 5.Pflichtschulalter noch nicht erreicht Kinderbetreuungsförderung Voraussetzungen Die Förderung erfolgt in der Höhe der zu bezahlenden Elternbeiträge (Stichtag jew. 1.1.) bis zu den wie folgt gestaffelten Höchstbeträgen: Anmeldung für Wochenstunden Förderungsbetrag pro Monat 20 bis 30 30 Euro 30 bis 40 40 Euro mehr als 40 45 Euro •Für Kinderkrippen Verdoppelung der Höchstbeträge bis zum 36. Lebensmonat •Für max. 11 Monate pro Kindergartenjahr •Verordnungsermächtigung: Anpassung nach Verbraucherpreisindex jew. zum 1.1. •Stichtag für Höhe der Elternbeiträge im Jahr 2009 – 1.9. Kinderbetreuungsförderung Antragstellung - Auszahlung Antragstellung: •einmal jährlich beim Familienreferat (bis spätestens zum Ende des jew. Kindergartenjahres) •Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung (Antragsformular wird inkl. Bestätigung über Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung gestellt) Auszahlung: Zwei Teilbeträge, jeweils für -September bis Jänner -Februar bis August |
|
| Letzte Aktualisierung ( Thursday, 5. March 2009 ) |
| < Zurück | Weiter > |
|---|


