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Gratiskindergarten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Thursday, 5. March 2009

Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute fand eine weitere Runde unter der Leitung von LH Niessl zur Theamtik „Gratiskindergärten" im Burgenland statt. Anwesend waren Vertreter des GVV, Gemeindebund, Städtebund, Land.

 Gratiskindergarten
Übernahme des Elternbeitrages durch das Land
 

Lösung über das Familienförderungsgesetz 
 Kinderbetreuungsförderung Voraussetzungen
 Antragstellung durch Erziehungsberechtigte 
2.Wohnsitz im Burgenland
3.Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung gem. Burgenländisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (Kinderkrippe, Kindergarten, alterserweiterte Kindergartengruppe, Integrationsgruppe, heilpädagogische Gruppe)
4.Überschreitung des 30. Lebensmonats (12. Lebensmonats oder gänzlicher Entfall dieser Voraussetzung?)
5.Pflichtschulalter noch nicht erreicht
 Kinderbetreuungsförderung Voraussetzungen
 Die Förderung erfolgt in der Höhe der zu bezahlenden Elternbeiträge (Stichtag jew. 1.1.) bis zu den wie folgt gestaffelten Höchstbeträgen:
Anmeldung für Wochenstunden Förderungsbetrag pro Monat
20 bis 30 30 Euro
30 bis 40 40 Euro
mehr als 40 45 Euro
Für Kinderkrippen Verdoppelung der Höchstbeträge bis zum 36. Lebensmonat
Für max. 11 Monate pro Kindergartenjahr
Verordnungsermächtigung: Anpassung nach Verbraucherpreisindex jew. zum 1.1.
Stichtag für Höhe der Elternbeiträge im Jahr 2009 – 1.9.
 Kinderbetreuungsförderung
Antragstellung - Auszahlung
 Antragstellung:
einmal jährlich beim Familienreferat (bis spätestens zum Ende des jew. Kindergartenjahres)
Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung
(Antragsformular wird  inkl. Bestätigung über Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung gestellt)
Auszahlung:
Zwei Teilbeträge, jeweils für
-September bis Jänner
-Februar bis August
Letzte Aktualisierung ( Thursday, 5. March 2009 )
 
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