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Führerschein- Vormerksystem PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Saturday, 5. September 2009

Informationen zum

Führerschein-

Vormerksystem

und andere Rechtsfolgen

schwerer Verkehrsübertretungen

Hier den Folder zum downloaden

„Jeder Unfall im Straßenverkehr ist einer zu viel.

Das ambitionierte, langfristige Ziel ist es, Todesopfer im Straßenverkehr

gänzlich zu verhindern. Für diese „Vision Zero“ setzen wir

uns ein.

Die Maßnahmen reichen von sicherer Verkehrsinfrastruktur, über

gesetzliche Regelungen bis zur Bewusstseinsbildung. Denn eine

gesetzliche Regelung wie das Vormerksystem kann nur wirken,

wenn es auch im Bewusstsein der Menschen verankert ist.

Dazu dient dieser Folder, der alle relevanten Informationen

übersichtlich zusammenfasst.

Meine Vision als Verkehrsministerin ist es, dass alle, die auf

Österreichs Straßen unterwegs sind, gemeinsam mit der Politik

und den Behörden an der Verwirklichung der „Vision Zero“

teilnehmen. Denn mit jedem Unfall, der vermieden werden kann,

verhindern wir menschliches Leid.“

Doris Bures - Bundesministerin für

Verkehr, Innovation und Technologie

Die Sanktionen nach

schweren Verkehrsübertretungen

Verwaltungsstrafe

Wer eine Verkehrsvorschrift übertritt, muss mit einer Strafe

rechnen. Leichtere Übertretungen werden vor Ort mit Organmandat

oder per Post mittels Anonymverfügung erledigt.

Doch mit der Bezahlung der Strafe ist nicht immer alles

vom Tisch. Schwerwiegende Verstöße können auch eine

Entziehung der Lenkberechtigung oder eine Vormerkung zur

Folge haben.

Führerscheinentziehung

Begeht man ein Delikt mit besonderer Rücksichtslosigkeit

gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen oder unter

besonders gefährlichen Verhältnissen wie hohem Verkehrsaufkommen,

glatter Fahrbahn, schlechter Sicht etc. (auch

etwa das „Geisterfahren“) kommt es zur Entziehung der

Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.

Jede Entziehung der Lenkberechtigung (auch aufgrund des

Vormerksystems) verlängert die Dauer später verhängter

Entziehungen!

Jede Vormerkung aus dem Katalog der Vormerkdelikte verlängert

eine „konventionelle“ Entziehung um zwei Wochen!

Vormerkung

Übertretungen, die als „mittelschwer“ gelten, aber nicht die

sofortige Entziehung der Lenkberechtigung bewirken, ziehen

eine Vormerkung im Führerscheinregister nach sich.

Lenkverbot für Mopeds und „Mopedautos“

Wird die Lenkberechtigung entzogen, wird für die Dauer der

Entziehung auch das Lenken eines Mopeds oder eines

vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges (Microcar, Aixam, u.ä.)

verboten.

NEU!

2 3

So viel kosten Temposünden

Mit den seit Anfang September geltenden Neuerungen

wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für

bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt:

Führerscheinentziehung beim Schnellfahren!

Auf Autobahnen (über 130 km/h):

bis 10 km/h über Limit 20,- Organmandat

an Ort und Stelle

30,- Anonymverfügung

11 bis 20 km/h über Limit 35,- Organmandat

45,- Anonymverfügung

21 bis 30 km/h über Limit 50,- Organmandat

60,- Anonymverfügung

Auf allen Straßen:

schneller als 30 km/h 70,- Organmandat

über Limit: 70,- bis 2.180,-

Behördenstrafe

Im Ortsgebiet:

mehr als 40 km/h mind. 150,- bis 2.180,-

über Limit

Auf Freilandstraßen:

mehr als 50 km/h mind. 150,- bis 2.180,-

über Limit

Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit

nach Kraftfahrgesetz:

um 21 bis 30 km/h 70,- Organmandat

an Ort und Stelle möglich

!

Schnellfahrdelikte:

Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf

Freilandstraßen über Limit droht eine Verwaltungsstrafe plus

n Erstmalig:

Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen

n Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren:

Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen,

evtl. Auftrag zur Nachschulung

n Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren:

3 Monate Führerscheinentziehung

Alkohol und Drogen am Steuer

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder

Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten

Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen

sehr streng. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in

Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und gerichtliche

Folgen nach sich ziehen.

Nach polizeilicher Beanstandung oder einem Unfall mit bloßem Sachschaden

wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Kommt eine Person zu

Schaden, muss mit einer gerichtlichen Strafe gerechnet werden.

Bitte beachten:

n Die Verweigerung der Teilnahme am Alkotest wiegt genauso

schwer wie eine Alkoholisierung ab 1,6 Promille.

n Auch unterhalb der gesetzlichen Untergrenzen können Strafen

und straf- bzw zivilrechtliche Nachteile drohen, wenn die Fahrtauglichkeit

durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist.

n Oft wird man zur Überprüfung mittels Vortestgerät aufgefordert.

Die Verweigerung dieses Vortests ist zwar nicht strafbar, doch

kann in diesem Fall der Beamte auf der Durchführung eines

Tests beim amtlich geeichten Alkomaten bestehen.

n Unfälle unter Einfluss von Alkohol können den Regress der

eigenen Haftpflichtversicherung sowie die Leistungsfreiheit von

Kasko- und Rechtsschutzversicherung zur Folge haben.

Alkohol-Grenzwerte

!

0,1 bis 0,49 Promille

Verwaltungsstrafe für LenkerInnen von Bussen und Lkw über

7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht.

Nachschulung und Probezeitverlängerung für FahranfängerInnen

0,5 bis 0,79 Promille

Verwaltungsstrafe (Strafrahmen 300,- bis 3.700,-)

Vormerkung im Führerscheinregister

0,8 bis 1,19 Promille oder nachgewiesene Beeinträchtigung

der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen

Verwaltungsstrafe (Strafrahmen 800,- bis 3.700,-)

Führerschein-Entziehung (erstmalige Begehung) für 1 Monat,

bei Verkehrsunfall mindestens drei Monate

Anordnung eines Verkehrscoachings

!

NEU!

4 5

NEU!

NEU!

1,2 bis 1,59 Promille

Verwaltungsstrafe (Strafrahmen 1.200,- bis 4.400,-)

Führerschein-Entziehung für mindestens 4 Monate, Nachschulung

Ab 1,6 Promille oder Verweigerung des Alkotests

Verwaltungsstrafe (Strafrahmen 1.600,- bis 5.900,-)

Führerschein-Entziehung für mindestens 6 Monate, Anordnung

einer Nachschulung, Einholen einer amtsärztlichen Gutachtens

bzw. einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Bei Wiederholungsdelikten

verlängert sich – je nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung

- die gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Entziehung

der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr.

Zwischen den hier angegebenen „Promille“-Werten und den bei

Alkomattests ermittelten Milligramm je Liter Atemluft besteht

ein gesetzlich festgelegter Umrechnungsfaktor (2,00):

0,4 mg/l Atemalkoholgehalt (Alkomat) entspricht demnach 0,8

Promille (Blutprobe)

Die Vormerkdelikte

So funktioniert das Vormerksystem

Für jedes der folgenden Delikte wird nach Rechtskraft der Bestrafung

im Führerscheinregister eine Vormerkung eingetragen. Die erste Vormerkung

hat im Prinzip keine Folge, sie ist quasi nur ein „Punkt“, also

sozusagen die „gelbe Karte“.

Wer aber innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkungen erhalten hat,

muss eine Maßnahme absolvieren, die dazu dient, dem/der KraftfahrerIn

zu helfen, Einsicht in das Fehlverhalten zu gewinnen.

Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu einem dritten Verstoß, muss

der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden.

Jede Vormerkung wird nach zwei Jahren ab der Übertretung gelöscht.

Nach jeder Führerschein-Entziehung werden alle Vormerkungen gelöscht.

Das Vormerksystem will so die Zahl der HochrisikolenkerInnen und

WiederholungstäterInnen im Straßenverkehr deutlich verringern. Es

verfolgt das Ziel, neben Strafen auch bewusstseinsbildende Maßnahmen

zu setzen. Die Erfahrungen der ersten Jahre seit Einführung

des Systems lassen positive Wirkungen erkennen. Vor allem die Zahl

der WiederholungstäterInnen ist deutlich zurückgegangen.

Verstoß gegen die 0,5 Promille-Regel

Delikt: Mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis

0,79 Promille bzw. einem Atemalkoholwert

ab 0,25 bis unter 0,40 mg ein Fahrzeug

in Betrieb genommen.

Strafe: n 300,- bis 3.700,-

n Vormerkung

!

!

NEU!

NEU!

Nachschulungsmaßnahmen

1. Verkehrscoaching

Insgesamt 4 Stunden (ein Halbtag) Konfrontation mit den Gefahren

des Lenkens eines Kfz unter Alkoholeinfluss und Gespräch

über das eigene Verhalten.

Alkoholdelikte (erstmaliger Verstoß gegen 0,8 Promille-Regel).

Kosten: ca. 100,-

2. Nachschulung

Je nach Schwere der Übertretung 15 bzw 18 Unterrichtseinheiten,

4 oder 5 Termine über mehrere Wochen verteilt. Intensive Befassung

mit den Gefahren des Alkohols am Steuer und nachhaltige

Verarbeitung der Erfahrungen in mehreren Gruppensitzungen.

Bei Alkoholdelikten Verstoß gegen 1,2- und 1,6 Promille-Regel).

Kosten: 495,- bis 555,-

3. Nachschulung beim Probeführerschein

FahranfängerInnen müssen nach bestimmten Delikten (z.B.

Verstoß gegen die 0,1 Promille-Regel) besondere Nachschulungskurse

absolvieren. Details erfahren Sie auf www.help.gv.at.

NEU!

6 7

NEU!

Ab 0,5 Promille:

Vormerkung

Kinder im Auto sichern

Delikt: Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert

oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder

falsch verwendet.

(Theoretische) Strafe: n bis 5.000,-

n Vormerkung

FußgängerInnen nicht gefährden oder behindern

Delikt: FußgängerInnen gefährdet, der einen Schutzweg vorschriftsmäßig

benützt hat.

Strafe: n 72,- bis 2.180,-

n Vormerkung

Wird ein/eine FußgängerIn auf dem Schutzweg behindert aber

nicht gefährdet, ist das zwar strafbar, zieht aber keine Vormerkung

nach sich.

!

Nicht drängeln und Sicherheitsabstand halten

Delikt: Sicherheitsabstand von nur 0,2 bis 0,39 Sekunden

(das entspricht bei 130 km/h zwei bis vier Pkw-Längen).

Strafe: n 72,- bis 2.180,-

n Vormerkung

Ist der Abstand noch geringer, muss man mit der Entziehung der

Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen.

!

Rote Ampel oder Stopptafel nicht überfahren

Delikt: Rotlicht oder Stopptafel ignoriert und dadurch einem/r

anderen VerkehrsteilnehmerIn den Vorrang genommen (diese

also zum Bremsen oder Auslenken genötigt).

Strafe: n 72,- bis 2.180,-

n Vormerkung

Auch wenn es dafür keine Vormerkung gibt: In eine Kreuzung

einzufahren, die man nicht verlassen kann, ist auch nicht fein –

und strafbar.

!

Anhalten an gesperrter Eisenbahnkreuzung

Delikt: Rotes Licht und/oder eine mit Schranken gesperrte

Eisenbahnkreuzung befahren.

Strafe: n 72,- bis 726,-

n Vormerkung

Bei Eisenbahnkreuzungen immer besonders vorsichtig sein und

lieber einmal zu oft anhalten...

!

Pannenstreifen nicht befahren

Delikt: Pannenstreifen befahren und dabei ein Einsatzfahrzeug

oder ein Fahrzeug des Straßendienstes behindert.

Strafe: n 72,- bis 2.180,-

n Vormerkung

!

Achtung bei Gefahrgütern (vor allem im Tunnel)

Delikt: Verstoß gegen die Tunnelverordnung oder die

Bestimmungen zur Gefahrgutbeförderung.

Strafe: n 21,- bis 726,-

n Vormerkung

Diese Vorschrift richtet sich naturgemäß in erster Linie

an Lkw-LenkerInnen bzw. BerufskraftfahrerInnen.

!

8 9

Auf Sicherung der Ladung achten

Delikt: Ladegut so schlecht oder gar nicht gesichert, dass es

einen Verkehrsunfall verursachen kann.

Strafe: n bis zu 5.000,-

n Vormerkung

Ein im Fonds des Fahrzeuges abgestellter Koffer oder sitzender

Hund hat aber keine Vormerkung zur Folge.

!

Fahrzeuges muss technisch einwandfrei sein

Delikt: Ein Fahrzeug in Betrieb genommen, das schwere technische

Mängel aufweist, welche die Verkehrssicherheit gefährden.

Strafe: n bis zu 5.000,-

n Vormerkung

Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die

Kennzeichen abgenommen werden.

!

Maßnahmen im Vormerksystem

1. Nachschulung durch PsychologInnen

Insgesamt 6 Stunden Gruppengespräch (auf mind. zwei Termine

verteilt) zur Aufarbeitung eines auffälligen Verkehrsverhaltens.

Bei Alkoholdelikten (Verstoß gegen 0,5 Promille-Regel), Drängeln

sowie dem Behindern von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen.

Kosten: 198,- bis 222,-

2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule

Zwei zusammenhängende Fahrstunden auf öffentlichen Straßen.

Vor allem bei Verstößen gegen Rotlicht-, Stopptafel- und Schutzwegvorschriften

und wenn Sicherheitsmängel nicht vor Fahrtantritt

erkannt und beseitigt wurden.

Kosten: ca. 100,-

3. Kindersicherungskurs

Insgesamt vier Unterrichtseinheiten mit Hinweisen auf die

Gefahren für ungesicherte Kinder im Fahrzeug und praktischen

Übungen.

Bei Verstößen gegen die Kindersicherungspflicht

Kosten: ca. 200,-

4. Fahrsicherheitskurs

in einem Fahrsicherheitszentrum

Eintägiges Sicherheitsprogramm zur Verbesserung des Gefahrenbewusstseins

durch „Erfahren“ kritischer Verkehrssituationen.

Bei gefährlichen technischen Mängeln. Bei Rotlicht-Stopptafel-

und Schutzweg-Verstößen, wenn die Deliktsbegehung auf

mangelnde Fahrzeugbeherrschung zurückzuführen ist.

Kosten: ca. 120,-

5. Ladungssicherungskurs

Eintägiger Kurs zur Vermittlung der Kenntnisse zur Ladungssicherung

bei Lkw und Umgang mit gefährlichen Gütern.

Bei Verstößen gegen die Ladungssicherungspflicht und

Verletzungen der Gefahrgutbestimmungen und der Tunnelverordnung.

Kosten: ca. 250,-

NEU!

10 11

Tipps und Informationen

Wo gibt es weitere Informationen?

n Institutionen für Nachschulungen

n Kraftfahrerorganisationen

z.B. www.oeamtc.at, www.arboe.at

(Fahrsicherheitskurse und Kindersicherung)

n Fahrschulen

n Anbieter von Ladungssicherungsseminaren

z.B. www.oeamtc.at/fahrtechnik

n Führerscheinbehörde (Verkehrsamt der Polizeidirektion

oder Bezirkshauptmannschaft)

Wer bietet Kurse an?

Infos über Kurse für „Maßnahmen“ bietet

der virtuelle Behördenführer www.help.gv.at,

sowie unter www.oeamtc.at, www.arboe.at

Wer gibt Rechtsauskünfte?

Über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen einen

Straf- oder Führerscheinbescheides sowie die zu erwartenden

Kosten informieren RechtsanwältInnen sowie die RechtsberaterInnen

der österreichischen Automobilclubs.

Impressum:

Medieninhaber/Verleger: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,

1030 Wien, Radetzkystraße 2; Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club

(ÖAMTC), 1010 Wien, Schubertring 1-3, ZVR 730335108

Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Martin Hoffer, Dr. Hugo Haupfleisch

Gestaltung: ÖAMTC-Grafik, Illustrationen: ÖAMTC-Grafik

Druck: Manz Crossmedia GmbH&Co, KG, 1051 Wien

Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Stand: August 2009

Letzte Aktualisierung ( Saturday, 5. September 2009 )
 
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