| Führerschein- Vormerksystem |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Saturday, 5. September 2009 | |
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Informationen zum Führerschein- Vormerksystem und andere Rechtsfolgen schwerer Verkehrsübertretungen Hier den Folder zum downloaden„Jeder Unfall im Straßenverkehr ist einer zu viel. Das ambitionierte, langfristige Ziel ist es, Todesopfer im Straßenverkehr gänzlich zu verhindern. Für diese „Vision Zero“ setzen wir uns ein. Die Maßnahmen reichen von sicherer Verkehrsinfrastruktur, über gesetzliche Regelungen bis zur Bewusstseinsbildung. Denn eine gesetzliche Regelung wie das Vormerksystem kann nur wirken, wenn es auch im Bewusstsein der Menschen verankert ist. Dazu dient dieser Folder, der alle relevanten Informationen übersichtlich zusammenfasst. Meine Vision als Verkehrsministerin ist es, dass alle, die auf Österreichs Straßen unterwegs sind, gemeinsam mit der Politik und den Behörden an der Verwirklichung der „Vision Zero“ teilnehmen. Denn mit jedem Unfall, der vermieden werden kann, verhindern wir menschliches Leid.“ Doris Bures - Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Die Sanktionen nach schweren Verkehrsübertretungen Verwaltungsstrafe Wer eine Verkehrsvorschrift übertritt, muss mit einer Strafe rechnen. Leichtere Übertretungen werden vor Ort mit Organmandat oder per Post mittels Anonymverfügung erledigt. Doch mit der Bezahlung der Strafe ist nicht immer alles vom Tisch. Schwerwiegende Verstöße können auch eine Entziehung der Lenkberechtigung oder eine Vormerkung zur Folge haben. Führerscheinentziehung Begeht man ein Delikt mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen wie hohem Verkehrsaufkommen, glatter Fahrbahn, schlechter Sicht etc. (auch etwa das „Geisterfahren“) kommt es zur Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate. Jede Entziehung der Lenkberechtigung (auch aufgrund des Vormerksystems) verlängert die Dauer später verhängter Entziehungen! Jede Vormerkung aus dem Katalog der Vormerkdelikte verlängert eine „konventionelle“ Entziehung um zwei Wochen! Vormerkung Übertretungen, die als „mittelschwer“ gelten, aber nicht die sofortige Entziehung der Lenkberechtigung bewirken, ziehen eine Vormerkung im Führerscheinregister nach sich. Lenkverbot für Mopeds und „Mopedautos“ Wird die Lenkberechtigung entzogen, wird für die Dauer der Entziehung auch das Lenken eines Mopeds oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges (Microcar, Aixam, u.ä.) verboten. NEU! 2 3 So viel kosten Temposünden Mit den seit Anfang September geltenden Neuerungen wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt: Führerscheinentziehung beim Schnellfahren! Auf Autobahnen (über 130 km/h): bis 10 km/h über Limit € 20,- Organmandat an Ort und Stelle € 30,- Anonymverfügung 11 bis 20 km/h über Limit € 35,- Organmandat € 45,- Anonymverfügung 21 bis 30 km/h über Limit € 50,- Organmandat € 60,- Anonymverfügung Auf allen Straßen: schneller als 30 km/h € 70,- Organmandat über Limit: € 70,- bis € 2.180,- Behördenstrafe Im Ortsgebiet: mehr als 40 km/h mind. € 150,- bis € 2.180,- über Limit Auf Freilandstraßen: mehr als 50 km/h mind. € 150,- bis € 2.180,- über Limit Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit nach Kraftfahrgesetz: um 21 bis 30 km/h € 70,- Organmandat an Ort und Stelle möglich ! Schnellfahrdelikte: Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen über Limit droht eine Verwaltungsstrafe plus n Erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen n Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, evtl. Auftrag zur Nachschulung n Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentziehung Alkohol und Drogen am Steuer Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Nach polizeilicher Beanstandung oder einem Unfall mit bloßem Sachschaden wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Kommt eine Person zu Schaden, muss mit einer gerichtlichen Strafe gerechnet werden. Bitte beachten: n Die Verweigerung der Teilnahme am Alkotest wiegt genauso schwer wie eine Alkoholisierung ab 1,6 Promille. n Auch unterhalb der gesetzlichen Untergrenzen können Strafen und straf- bzw zivilrechtliche Nachteile drohen, wenn die Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist. n Oft wird man zur Überprüfung mittels Vortestgerät aufgefordert. Die Verweigerung dieses Vortests ist zwar nicht strafbar, doch kann in diesem Fall der Beamte auf der Durchführung eines Tests beim amtlich geeichten Alkomaten bestehen. n Unfälle unter Einfluss von Alkohol können den Regress der eigenen Haftpflichtversicherung sowie die Leistungsfreiheit von Kasko- und Rechtsschutzversicherung zur Folge haben. Alkohol-Grenzwerte ! 0,1 bis 0,49 Promille Verwaltungsstrafe für LenkerInnen von Bussen und Lkw über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Nachschulung und Probezeitverlängerung für FahranfängerInnen 0,5 bis 0,79 Promille Verwaltungsstrafe (Strafrahmen € 300,- bis € 3.700,-) Vormerkung im Führerscheinregister 0,8 bis 1,19 Promille oder nachgewiesene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen Verwaltungsstrafe (Strafrahmen € 800,- bis € 3.700,-) Führerschein-Entziehung (erstmalige Begehung) für 1 Monat, bei Verkehrsunfall mindestens drei Monate Anordnung eines Verkehrscoachings ! NEU! 4 5 NEU! NEU! 1,2 bis 1,59 Promille Verwaltungsstrafe (Strafrahmen € 1.200,- bis € 4.400,-) Führerschein-Entziehung für mindestens 4 Monate, Nachschulung Ab 1,6 Promille oder Verweigerung des Alkotests Verwaltungsstrafe (Strafrahmen € 1.600,- bis € 5.900,-) Führerschein-Entziehung für mindestens 6 Monate, Anordnung einer Nachschulung, Einholen einer amtsärztlichen Gutachtens bzw. einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Bei Wiederholungsdelikten verlängert sich – je nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung - die gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr. Zwischen den hier angegebenen „Promille“-Werten und den bei Alkomattests ermittelten Milligramm je Liter Atemluft besteht ein gesetzlich festgelegter Umrechnungsfaktor (2,00): 0,4 mg/l Atemalkoholgehalt (Alkomat) entspricht demnach 0,8 Promille (Blutprobe) Die Vormerkdelikte So funktioniert das Vormerksystem Für jedes der folgenden Delikte wird nach Rechtskraft der Bestrafung im Führerscheinregister eine Vormerkung eingetragen. Die erste Vormerkung hat im Prinzip keine Folge, sie ist quasi nur ein „Punkt“, also sozusagen die „gelbe Karte“. Wer aber innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkungen erhalten hat, muss eine Maßnahme absolvieren, die dazu dient, dem/der KraftfahrerIn zu helfen, Einsicht in das Fehlverhalten zu gewinnen. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu einem dritten Verstoß, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden. Jede Vormerkung wird nach zwei Jahren ab der Übertretung gelöscht. Nach jeder Führerschein-Entziehung werden alle Vormerkungen gelöscht. Das Vormerksystem will so die Zahl der HochrisikolenkerInnen und WiederholungstäterInnen im Straßenverkehr deutlich verringern. Es verfolgt das Ziel, neben Strafen auch bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Die Erfahrungen der ersten Jahre seit Einführung des Systems lassen positive Wirkungen erkennen. Vor allem die Zahl der WiederholungstäterInnen ist deutlich zurückgegangen. Verstoß gegen die 0,5 Promille-Regel Delikt: Mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,79 Promille bzw. einem Atemalkoholwert ab 0,25 bis unter 0,40 mg ein Fahrzeug in Betrieb genommen. Strafe: n € 300,- bis € 3.700,- n Vormerkung ! ! NEU! NEU! Nachschulungsmaßnahmen 1. Verkehrscoaching Insgesamt 4 Stunden (ein Halbtag) Konfrontation mit den Gefahren des Lenkens eines Kfz unter Alkoholeinfluss und Gespräch über das eigene Verhalten. Alkoholdelikte (erstmaliger Verstoß gegen 0,8 Promille-Regel). Kosten: ca. € 100,- 2. Nachschulung Je nach Schwere der Übertretung 15 bzw 18 Unterrichtseinheiten, 4 oder 5 Termine über mehrere Wochen verteilt. Intensive Befassung mit den Gefahren des Alkohols am Steuer und nachhaltige Verarbeitung der Erfahrungen in mehreren Gruppensitzungen. Bei Alkoholdelikten Verstoß gegen 1,2- und 1,6 Promille-Regel). Kosten: € 495,- bis € 555,- 3. Nachschulung beim Probeführerschein FahranfängerInnen müssen nach bestimmten Delikten (z.B. Verstoß gegen die 0,1 Promille-Regel) besondere Nachschulungskurse absolvieren. Details erfahren Sie auf www.help.gv.at. NEU! 6 7 NEU! Ab 0,5 Promille: Vormerkung Kinder im Auto sichern Delikt: Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet. (Theoretische) Strafe: n bis € 5.000,- n Vormerkung FußgängerInnen nicht gefährden oder behindern Delikt: FußgängerInnen gefährdet, der einen Schutzweg vorschriftsmäßig benützt hat. Strafe: n € 72,- bis € 2.180,- n Vormerkung Wird ein/eine FußgängerIn auf dem Schutzweg behindert aber nicht gefährdet, ist das zwar strafbar, zieht aber keine Vormerkung nach sich. ! Nicht drängeln und Sicherheitsabstand halten Delikt: Sicherheitsabstand von nur 0,2 bis 0,39 Sekunden (das entspricht bei 130 km/h zwei bis vier Pkw-Längen). Strafe: n € 72,- bis € 2.180,- n Vormerkung Ist der Abstand noch geringer, muss man mit der Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen. ! Rote Ampel oder Stopptafel nicht überfahren Delikt: Rotlicht oder Stopptafel ignoriert und dadurch einem/r anderen VerkehrsteilnehmerIn den Vorrang genommen (diese also zum Bremsen oder Auslenken genötigt). Strafe: n € 72,- bis € 2.180,- n Vormerkung Auch wenn es dafür keine Vormerkung gibt: In eine Kreuzung einzufahren, die man nicht verlassen kann, ist auch nicht fein – und strafbar. ! Anhalten an gesperrter Eisenbahnkreuzung Delikt: Rotes Licht und/oder eine mit Schranken gesperrte Eisenbahnkreuzung befahren. Strafe: n € 72,- bis € 726,- n Vormerkung Bei Eisenbahnkreuzungen immer besonders vorsichtig sein und lieber einmal zu oft anhalten... ! Pannenstreifen nicht befahren Delikt: Pannenstreifen befahren und dabei ein Einsatzfahrzeug oder ein Fahrzeug des Straßendienstes behindert. Strafe: n € 72,- bis € 2.180,- n Vormerkung ! Achtung bei Gefahrgütern (vor allem im Tunnel) Delikt: Verstoß gegen die Tunnelverordnung oder die Bestimmungen zur Gefahrgutbeförderung. Strafe: n € 21,- bis € 726,- n Vormerkung Diese Vorschrift richtet sich naturgemäß in erster Linie an Lkw-LenkerInnen bzw. BerufskraftfahrerInnen. ! 8 9 Auf Sicherung der Ladung achten Delikt: Ladegut so schlecht oder gar nicht gesichert, dass es einen Verkehrsunfall verursachen kann. Strafe: n bis zu € 5.000,- n Vormerkung Ein im Fonds des Fahrzeuges abgestellter Koffer oder sitzender Hund hat aber keine Vormerkung zur Folge. ! Fahrzeuges muss technisch einwandfrei sein Delikt: Ein Fahrzeug in Betrieb genommen, das schwere technische Mängel aufweist, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Strafe: n bis zu € 5.000,- n Vormerkung Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die Kennzeichen abgenommen werden. ! Maßnahmen im Vormerksystem 1. Nachschulung durch PsychologInnen Insgesamt 6 Stunden Gruppengespräch (auf mind. zwei Termine verteilt) zur Aufarbeitung eines auffälligen Verkehrsverhaltens. Bei Alkoholdelikten (Verstoß gegen 0,5 Promille-Regel), Drängeln sowie dem Behindern von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen. Kosten: € 198,- bis € 222,- 2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule Zwei zusammenhängende Fahrstunden auf öffentlichen Straßen. Vor allem bei Verstößen gegen Rotlicht-, Stopptafel- und Schutzwegvorschriften und wenn Sicherheitsmängel nicht vor Fahrtantritt erkannt und beseitigt wurden. Kosten: ca. € 100,- 3. Kindersicherungskurs Insgesamt vier Unterrichtseinheiten mit Hinweisen auf die Gefahren für ungesicherte Kinder im Fahrzeug und praktischen Übungen. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungspflicht Kosten: ca. € 200,- 4. Fahrsicherheitskurs in einem Fahrsicherheitszentrum Eintägiges Sicherheitsprogramm zur Verbesserung des Gefahrenbewusstseins durch „Erfahren“ kritischer Verkehrssituationen. Bei gefährlichen technischen Mängeln. Bei Rotlicht-Stopptafel- und Schutzweg-Verstößen, wenn die Deliktsbegehung auf mangelnde Fahrzeugbeherrschung zurückzuführen ist. Kosten: ca. € 120,- 5. Ladungssicherungskurs Eintägiger Kurs zur Vermittlung der Kenntnisse zur Ladungssicherung bei Lkw und Umgang mit gefährlichen Gütern. Bei Verstößen gegen die Ladungssicherungspflicht und Verletzungen der Gefahrgutbestimmungen und der Tunnelverordnung. Kosten: ca. € 250,- NEU! 10 11 Tipps und Informationen Wo gibt es weitere Informationen? n Institutionen für Nachschulungen n Kraftfahrerorganisationen z.B. www.oeamtc.at, www.arboe.at (Fahrsicherheitskurse und Kindersicherung) n Fahrschulen n Anbieter von Ladungssicherungsseminaren z.B. www.oeamtc.at/fahrtechnik n Führerscheinbehörde (Verkehrsamt der Polizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft) Wer bietet Kurse an? Infos über Kurse für „Maßnahmen“ bietet der virtuelle Behördenführer www.help.gv.at, sowie unter www.oeamtc.at, www.arboe.at Wer gibt Rechtsauskünfte? Über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen einen Straf- oder Führerscheinbescheides sowie die zu erwartenden Kosten informieren RechtsanwältInnen sowie die RechtsberaterInnen der österreichischen Automobilclubs. Impressum: Medieninhaber/Verleger: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 1030 Wien, Radetzkystraße 2; Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC), 1010 Wien, Schubertring 1-3, ZVR 730335108 Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Martin Hoffer, Dr. Hugo Haupfleisch Gestaltung: ÖAMTC-Grafik, Illustrationen: ÖAMTC-Grafik Druck: Manz Crossmedia GmbH&Co, KG, 1051 Wien Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Stand: August 2009 |
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| Letzte Aktualisierung ( Saturday, 5. September 2009 ) |
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